Ab sofort gültig.
Was ändert sich?
Hüllfläche
Copyright: R.Schnell
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die Anforderungen an die Energieeffizienz beim Primärenergiebedarf verschärfen sich um ca. 30% und beim Transmissionswärmebedarf um ca. 15%. das Berechnungsverfahren nach DIN 18599 wird auch für Wohngebäude eingeführt. Die Berechnung nach DIN ist auch noch möglich.
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der bisher nach dem A/Ve-Verhältnis gestaffelte max. spezifische Transmissionswärmeverlust für Wohngebäude wurde um etwa 10 % verschärft und wird jetzt nach Gebäudetypen gestaffelt.
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die Pflicht zur Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme bei Neubauten entfällt und wird jetzt durch das EEWärmeG sichergestellt.
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selbst erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien kann nun endlich mit dem Energiebedarf verrechnet werden.
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Elektrische Speicherheizsysteme (Nachtspreicherheizungen) dürfen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten nicht mehr eingebaut werden. Vorhandene Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden.
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bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, hat der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung auszuhändigen.Damit muss er bestätigen, dass die Einbauten den Vorschriften der EnEV entsprechen.
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die U-Werte für Außenbauteile bei Änderungen an bestehenden Gebäuden wurden um ca. 20-30 % verschärft.
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die Bezirksschornsteinfegermeister überprüfen im Rahmen Ihrer erforderlichen Heizungskontrolle die Einhaltung der Vorschriften für Heizanlagen.
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die Pflicht zur Nachrüstung der Dämmung der obersten Geschossdecke wird ausgeweitet und gilt ab 2012 nun auch für begehbare Geschossdecken.
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PS: Die nächste Novelle der EnEV ist für 2012 geplant.