Energieausweis

Qualitätsstandards zu Energieausweise steigen

EU erhöht Anforderungen an Energieausweise für Gebäude
dena-Gütesiegel garantiert neue EU-Qualitätsstandards



Die Qualität von Energieausweisen für Gebäude soll in Deutschland und anderen europäischen Ländern deutlich gesteigert werden. Das fordert die am 18. Mai vom Europäischen Parlament verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive). Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat mit dem dena-Gütesiegel bereits im Jahr 2008 erfolgreich ein Qualitätssicherungssystem für Energieausweise eingeführt, das die neuen Anforderungen der EU überwiegend erfüllt.

"Die Verschärfung der Anforderungen an Energieausweise durch die EU ist angesichts vieler mangelhafter Angebote auf dem Markt ein wichtiges Signal für mehr Qualität", kommentierte Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Mit dem dena-Gütesiegel können Mieter und Käufer bereits heute erkennen, ob ein Energieausweis verlässlich ist. Das dena-Gütesiegel bietet ein gutes Vorbild für die Umsetzung der EU-Novelle in Deutschland."

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie fordert die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems, das auch Stichproben der ausgestellten Energieausweise umfasst. Ein Energieausweis muss zukünftig außerdem zwei Maßnahmenpakete mit Hinweisen zur Umsetzung enthalten, eines für eine umfassende energetische Sanierung und eines für eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen. Eine Liste der Energieausweisaussteller soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Energieausweise mit dena-Gütesiegel werden von Fachleuten erstellt, die über eine höhere Qualifikation in der Energieberatung verfügen und bei der dena dafür angemeldet sind. Die dena führt regelmäßig Qualitätskontrollen durch. Jeder Energieausweis mit dena-Gütesiegel wird einem elektronischen Plausibilitätscheck unterworfen. Zusätzlich lässt die dena von unabhängigen Fachprüfern Stichprobenkontrollen durchführen. Eine Datenbank mit Ausstellern von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel steht Eigentümern im Internet zur Verfügung.

Zulassung für Fachleute und weitere Informationen zum dena-Gütesiegel im Internet unter:>> www.zukunft-haus.info/guetesiegel

Quelle: DENA

Der sichere Weg zum Energieausweis

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Quelle:Dena



Von der Ausstellersuche zur persönlichen Übergabe

Im roten oder im grünen Bereich? „Energiefresser“ oder sparsame Immobilie? Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann. „Für Eigentümer lohnt sich der bedarfsbasierte Energieausweis als Orientierungshilfe und optimale Basis für den Einstieg in die energetische Modernisierung“, sagt Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Die dena empfiehlt vier Schritte auf dem Weg zum Energieausweis:

1. Fachmann finden: ganz einfach in der Datenbank der dena

Einen qualifizierten Energieausweis-Aussteller finden Eigentümer in der Aussteller-Datenbank der dena unter www.dena-energieausweis.de: Einfach Postleitzahl eingeben und sich einen Fachmann in der Umgebung anzeigen lassen. Auch Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern leisten Hilfe bei der Suche nach qualifizierten Ausstellern.

2. Mit dem Fachmann beraten: der richtige Ausweis für mich

Welcher Energieausweis eignet sich am besten für meinen Zweck: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Wie viel kostet ein Energieausweis? Wie verläuft die Erstellung eines Energieausweises? In einem persönlichen Gespräch klärt der Aussteller gemeinsam mit dem Hausbesitzer dessen Wünsche und die Vorgehensweise ab und beantwortet Fragen zum Energieausweis. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis.

3. Energie-Check vor Ort: vom Keller bis zum Dach

Grundriss, Baupläne, Abrechnungen – vorhandene Unterlagen liefern dem Aussteller erste Hinweise zum energetischen Zustand des Gebäudes. Zum Beispiel zur Qualität der verarbeiteten Baumaterialien, zur Wärmedämmung oder zum Heizungssystem. Soll ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, müssen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Um fehlende Daten zu ergänzen und energetischen Schwachstellen besser auf die Spur zu kommen, ist es ratsam, dass der Fachmann das Haus vor Ort prüft – sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis.

4. Persönliche Übergabe: der fertige Ausweis

Liegen dem Energieausweisaussteller alle notwendigen Daten vor, beginnt die Berechnung am Computer. Ist der Ausweis fertig, sollte er dem Hausbesitzer persönlich übergeben werden. So kann der Aussteller die Details erläutern und das mögliche weitere Vorgehen bei der Modernisierung direkt besprechen.
Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie.
Quelle:Dena

Lieber auf Nummer sicher

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© Thorben Wengert/ pixelio.de

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